Der Sommer ist da und viele freuen sich auf die sonnigen Stunden. Kennen Sie Ihren Hauttyp und wissen, wie lange Sie in der Sonne bleiben können, ohne einen Sonnenbrand zu bekommen?

Aufbau und Wirkung des Sonnenlichts

Sonnenlicht besteht aus Infrarotstrahlen und ultravioletten (UV-) Strahlen. Die Infrarotstrahlen sind für die Wärme, die wir empfinden, verantwortlich. Die UV-Strahlen können in UVA-, UVB- und UVC-Strahlen unterteilt werden. Die Erdatmosphäre schützt uns vor UVC-Strahlen und einem großen Teil der UVB-Strahlen. UVC-Strahlen gelangen gar nicht und UVB-Strahlen nur teilweise bis zur Erdoberfläche. UVB-Strahlen dringen bis in die obere Hautschicht vor und fördern dort die Bildung von Vitamin D. Besonders Heranwachsende benötigen dieses Vitamin für den Aufbau der Knochen und Abwehrkräfte. Außerdem ist Vitamin D ein natürlicher Stimmungsaufheller. Um seinen Vitamin D-Speicher aufzufüllen, braucht man sich jedoch nicht stundenlang in der Sonne aufhalten. Eine ausreichende Vitamin D-Versorgung erreicht man bereits mit regelmäßigen 20-30-minütigen Spaziergängen am Mittag oder Nachmittag. UVB-Strahlen erzeugen zudem eine verzögerte aber langfristige Bräunung mit echtem Lichtschutz. Das Sonnenbrandrisiko ist jedoch hoch. UVA-Strahlen gelangen bis in tiefe Hautschichten vor und sorgen nur für kurzfristige Bräune und kaum Lichtschutz. Zwar ist das Sonnenbrandrisiko durch UVA-Strahlen gering, sie fördern jedoch eine vorzeitige Hautalterung sowie das Melanomrisiko, sprich die Bildung von schwarzem Hautkrebs.

UV-Index

Der UV-Index gibt Auskunft über den am Erdboden erwarteten Tagesspitzenwert der sonnenbrandwirksamen UV-Strahlung. Dieser Wert wird alle drei Tage vom Bundesamt für Strahlenschutz ermittelt und kann auf deren Internetseite eingesehen werden. Je höher der Wert auf einer Skala von 0-11 steigt, desto schneller kann bei ungeschützter Haut ein Sonnenbrand auftreten. Kinder sollten bereits ab einem UV-Index zwischen 3 und 5 geschützt werden. Ab wann sich Erwachsene schützen sollten, hängt vor allem vom Hauttyp ab.

Hauttypen und Lichtschutz 

  • Hauttyp 1: Keltischer Typ
    Sehr helle Haut, rotblondes bis hellblondes Haar, keine Bräunung. Ohne Sonnenschutz Sonnenbrand nach 5-10 Minuten. Mind. LSF 30 benutzen.
  • Hauttyp 2: Nordischer Typ
    Helle Haut, helles Haar, langsame Bräunung,. Ohne Sonnenschutz Sonnenbrand nach 10-20 Minuten. Mind. LSF 25 benutzen.
  • Hauttyp 3: Mischtyp
    Braune Haut, braunes Haar, schnelle Bräunung. Ohne Sonnenschutz Sonnenbrand nach 20-30 Minuten. Mind. LSF 20 benutzen.
  • Hauttyp 4: Mediterraner Typ
    Dunkle Haut, dunkle Augen, schwarzes Haar. Ohne Sonnenschutz Sonnenbrand nach 45 Minuten. Mind. LSF 15 benutzen.

Der Lichtschutzfaktor (LSF) einer Sonnencreme gibt an, um wie viel sich der Eigenschutz der Haut nach dem Aufragen verlängert. Eigenzeit x LSF = max. mögl. Zeit pro Tag sich in der Sonne aufzuhalten, ohne einen Sonnenbrand zu bekommen.

Sonnencreme, Sonnenhut und Co – was schützt und was nicht?

Kleidung ist der beste Sonnenschutz. Allerdings keine dünnen weißen T-Shirts, sondern eher dichter gewebte Stoffe. Inzwischen gibt es auch spezielle UV-Schutzkleidung für Wassersportarten und Kinder. Denken Sie auch an den Sonnenhut und die Sonnenbrille! Sonnencreme sollte die Stellen, die nicht von der Kleidung bedeckt werden, schützen. Sie muss mindestens 30 Minuten vor dem Sonnenaufenthalt dick und gleichmäßig auf die Haut aufgetragen werden. Regelmäßiges Nachcremen nicht vergessen! Schatten kann die UV-Strahlung um 50 Prozent reduzieren. Die Sonnenstrahlen schädigen also auch dort die Haut und man sollte nicht auf Kleidung und Creme verzichten. Autoscheiben sind, bis auf die Frontscheibe, nicht mit einem UV-Filter ausgestattet, sodass der Großteil der UV-Strahlung ungehindert durch Heck- und Seitenscheiben dringen kann. Somit schützen sie weder vor Sonnenbrand, vorzeitiger Hautalterung noch Hautkrebs. Unter Wasser kann man keinen Sonnenbrand bekommen? Ein Irrtum! 50 Zentimeter unter der Wasseroberfläche erreicht die UV-Strahlung immer noch 40 Prozent ihrer Intensität. Daher schützt einen auch das kühle Nass nur teilweise vor UV-Strahlen.

Sonnenschutz am Arbeitsplatz

Während Sonnenschutz im Urlaub selbstverständlich ist, wird er im Alltag oft vernachlässigt. Für Berufsgruppen, die aufgrund ihrer Tätigkeit viel im Freien arbeiten, gelten besondere Schutzmaßnahmen nach dem TOP-Prinzip. Der Arbeitgeber muss technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen treffen, um die Belastung für den Arbeitnehmer durch natürliche UV-Strahlung möglichst gering zu halten.

Technische Maßnahmen: Arbeitsplatz beschatten

  • Arbeitsplatz beschatten
  • Überdachung
  • Sonnensegel
  • Sonnenschirme usw.

Organisatorische Maßnahmen: Sonne meiden

  • Sonne meiden
  • zur Mittagszeit Arbeiten in Innenräumen oder im Schatten ausführen
  • Begrenzung der Expositionsdauer
  • Zusatzpausen
  • Arbeitsplatzwechsel

Persönliche Maßnahmen: Tragen von geeigneter Arbeitskleidung und Sonnencreme

  • Tragen von geeigneter Arbeitskleidung
  • Kopfbedeckung – Helm mit Nackenschutz
  • UV-Schutzbrillen
  • Sonnencreme verwenden

 

Arbeitsmedizinische Vorsorge „Belastung durch natürliche UV-Strahlung“

Die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung bei „Tätigkeiten im Freien mit intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung von regelmäßig einer Stunde oder mehr je Tag“ dient der Früherkennung und soll arbeitsbedingten Erkrankungen oder Berufskrankheiten vorbeugen. Arbeitnehmer erhalten von ihrem Arbeitgeber das Angebot einer arbeitsmedizinischen Vorsorge bei natürlicher UV-Belastung, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Bei Tätigkeiten im Freien

  • im Zeitraum April bis September
  • zwischen 10 Uhr und 15 Uhr MEZ (entspricht 11 Uhr bis 16 Uhr MESZ)
  • ab einer Dauer von insgesamt mindestens einer Stunde pro Arbeitstag
  • an mindestens 50 Arbeitstagen

Besondere Regeln gelten für Tätigkeiten, die

  • im Schatten,
  • auf verschneiten Flächen oberhalb von mehr als 1.000 Metern und
  • außerhalb Deutschlands stattfinden.

Persönliche Schutzmaßnahmen des Arbeitnehmers (s. o.) haben keinen Einfluss auf die  oben beschriebenen Voraussetzungen. Das Angebot einer arbeitsmedizinischen Vorsorge ist unabhängig davon anzubieten.

Die arbeitsmedizinische Vorsorge muss in regelmäßigen Abständen – i. d. R. alle drei Jahre – angeboten werden.  Neben dem Gespräch über Vorerkrankungen beinhaltet die arbeitsmedizinische Vorsorge die ärztliche Beratung sowie die Inspektion der Haut, v.a. der Hautareale, die beruflich der Sonne ausgesetzt sind.

Wie entsteht Hautkrebs?

Wer seine Haut zu häufig der Sonneneinstrahlung aussetzt, riskiert, dass die UVA-Strahlen das Erbgut der Zellen irreparabel schädigen. Während kleine Schäden meist behoben werden können, entstehen in einem überlasteten System Mutationen, die sich langfristig zu bösartigen Tumoren ausbilden können.

Hautkrebsarten und Behandlung

  • Hautkrebsvorstufe (Aktinische Keratose): findet sich auf den sogenannten „Lichtterrassen“ des Körpers, verursacht durch UV-Licht.
    Behandlung: Cremes, photodynamische Therapie, operative Entfernung.
  • Malignes Melanom („Schwarzer Hautkrebs“): bösartigste Form des Hautkrebses, da sich frühzeitig Tochtergeschwülste bilden. Ursachen: starke UV-Belastung mit wiederkehrenden Sonnenbränden (v.a. im Kindesalter), erbliche Veranlagung.
    Behandlung: Operative Entfernung, Entfernung naheliegender Lymphknoten, Chemotherapie, Stimulierung des Immunsystems mittels Interferon-Spritzen.
  • Basaliom („Weißer Hautkrebs“): v.a. im Kopf-Halsbereich, Ursachen: starke UV-Belastung sowie erbliche Neigung. Plattenepithelkarzinom („Weißer Hautkrebs“): entstehen auf schwer lichtgeschädigter Haut. Paradebeispiel für einen durch Sonnenlicht ausgelösten Tumor.
    Behandlung: Die Behandlung von Basaliomen und Plattenepithelkarzinomen ist weitgehend identisch. Üblich ist die operative Entfernung. Oberflächlicher weißer Hautkrebs kann wie Hautkrebsvorstufen mit Cremes und photodynamischer Therapie behandelt werden.

Früherkennung

Während noch vor wenigen Jahrzehnten die Erkrankung an Hautkrebs zumeist mit tödlichem Ausgang verlief, werden heute ca. 85 – 90% der Patienten durch frühzeitige Erkennung und Behandlung geheilt. Sie sollten regelmäßig Selbstuntersuchungen durchführen und nach Unregelmäßigkeiten im Hautbild Ausschau halten. Hierbei können Sie nach der A-B-C-D-Regel vorgehen. Wenn Mindestens eines der folgenden Merkmale zutrifft, sollten Sie den Leberfleck Ihrem Arzt zeigen.

A wie Asymmetrie: unregelmäßige, asymmetrische Form.

B wie Begrenzung: verwaschene, gezackte oder unebene raue Ränder.

C wie Colour: unterschiedliche Färbungen in einem Leberfleck.

D wie Durchmesser: Durchmesser ist an der breitesten Stelle größer als 5 Millimeter.

E wie Erhabenheit: Hinausragen über das Hautniveau von mehr als einem Millimeter.

Zusätzlich sollten beachtet werden: Größenzunahme, Formveränderungen, Juckreiz, Blutungen.

Gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren haben alle zwei Jahre Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs.

 

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Stand: Juli 2023