Der Internationale Tag der Menschen mit Behinderung findet jährlich am 3. Dezember statt. Er macht auf Vorurteile und Barrieren aufmerksam, die es auch im 21. Jahrhundert noch zu überwinden gilt. In diesem Jahr lautet das Motto: Förderung inklusiver Gesellschaften für den sozialen Fortschritt.

Über den Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung

1981 feierten die Vereinten Nationen das „Internationale Jahr der Behinderten“ und riefen von 1983-1993 das „Jahrzehnt der behinderten Menschen“ aus. Seit 1993 wird jeweils am 3. Dezember der „Internationale Tag der Menschen mit Behinderung“ veranstaltet. Im Rahmen zahlreicher Aktionen macht er auf die Rechte von Menschen mit Behinderung sowie auf ihre Situation in der Gesellschaft aufmerksam. Jedes Jahr findet der Aktionstag unter einem anderen Motto statt. Der Deutsche Behindertenrat (DBR) begeht den Tag unter dem Motto „Inklusion ermöglichen – Barrierefreiheit schaffen“.

Warum ist dieser Tag wichtig?

2006 wurde mit der UN-Behindertenrechtskonvention ein wichtiger Meilenstein gelegt, da in dieser wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von Menschen mit Behinderung verankert sind. Sie sieht eine progressive Realisierung dieser Konventionen vor, sodass nach und nach Barrieren abgebaut und ein selbstbestimmtes Leben für Menschen mit Behinderung gefördert werden. Ziel dieses Übereinkommens ist es, „den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderung zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern“.

Die Arbeitsmarktsituation für Menschen mit Behinderung in Deutschland

In Deutschland leben rund drei Millionen Menschen mit Behinderung im erwerbsfähigen Alter. Sie sind sowohl auf dem ersten als auch auf dem zweiten Arbeitsmarkt beschäftigt. Beim ersten Arbeitsmarkt handelt es sich um den „normalen Arbeitsmarkt“, auf dem Arbeits- und Beschäftigungsverhältnisse bestehen, die ohne Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik zustande gekommen sind. Auf dem zweiten Arbeitsmarkt werden Arbeitsplätze oder Beschäftigungsverhältnisse nur mithilfe von öffentlichen Fördermitteln erhalten oder geschaffen.

Laut Sozialgesetzbuch müssen private und öffentlich-rechtliche Arbeitgeber, die über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen, auf wenigstens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Der Arbeitgeber sollte zudem stets prüfen, ob über diese Pflichtquote hinaus auch andere freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt werden können. Erfüllen Arbeitgeber diese Quote nicht, müssen sie eine Ausgleichsabgabe zahlen. Zudem sieht das Sozialgesetzbuch Geldleistungen an Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderungen einstellen vor, sowie die Kostenübernahme für technische Arbeitshilfen und Arbeitsassistenzen, Vorlesekräfte und Gebärdensprachdolmetscher.

„Jedes vierte Unternehmen, das auf Grund seiner Mitarbeiter*innenzahl dazu verpflichtet wäre, beschäftigt gar keinen Menschen mit Behinderung, weitere 35 Prozent tun dies zwar, erfüllen aber die Quote nicht“, heißt es im aktuellen Inklusionsbarometer. Im Oktober 2025 waren rund 185.400 Menschen mit Behinderung ohne eine Anstellung.

Unterstützung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Arbeit erfüllt für Menschen mit Behinderung dieselben Funktionen wie für alle anderen Menschen: Arbeit zu haben bedeutet eine Aufgabe zu haben, seinen Platz in der Gesellschaft einzunehmen, sozial eingebunden und finanziell unabhängig zu sein. Arbeit fordert uns und spornt uns zu neuen Leistungen und Weiterentwicklung an. Viele Menschen mit Behinderung sind hoch qualifiziert und stellen eine Bereicherung für den Betrieb dar.

Unterstützung bei der Inklusion finden Arbeitgeber und Arbeitnehmer beim LWL-Integrationsamt Westfalen. Es bietet vielfältige Hilfestellung an. Hierzu zählen zum Beispiel finanzielle Leistungen für die behindertengerechte Einrichtung der Arbeitsplätze und Fortbildungen sowie Beratung in allen Fragen bezüglich der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung. Arbeitnehmer mit Behinderung können hier Zuschüsse u. a. für Transportkosten, Umgestaltung der Wohnung, eine Arbeitsassistenz oder technische Hilfsmittel beantragen.

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Stand: Dezember 2025