Im Arbeitsrecht existiert kein absolutes Alkoholverbot. Solange der Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglichen Pflichten nicht verletzt, kann er Alkohol grundsätzlich konsumieren. Allerdings kann der Arbeitgeber ein allgemeines Alkoholverbot aussprechen. Einen Grund braucht er hierfür nicht anzugeben.

Bei bestimmten Arbeitnehmergruppen hingegen verbietet sich der Alkoholkonsum per se, wie z. B. bei Kraftfahrern und in der Personenbeförderung, um eine Gefährdung der Allgemeinheit auszuschließen.

Alkohol am Arbeitsplatz sollte im Unternehmen thematisiert werden. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer profitieren davon, da z. B. die Unfallgefahr, Fehlzeiten und die daraus resultierenden Kosten gesenkt werden und die Gesundheit der Mitarbeiter gefördert wird.

 

Aufnahme und Abbau von Alkohol

Schon im Magen wird ein geringer Anteil des getrunkenen Alkohols aufgenommen, der größte Teil der Aufnahme findet jedoch im Dünndarm statt. Die Schnelligkeit der Aufnahme hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Fetthaltige Nahrungsmittel verzögern die Alkoholaufnahme.
  • Kohlensäurehaltige Getränke (Sekt) und warme Getränke (Glühwein) werden schneller aufgenommen.

Ungefähr 60 bis 90 Minuten nach der letzten Alkoholzufuhr ist die Aufnahme in den Körper beendet. Der von Magen und Darm in das Blut aufgenommene Alkohol wird durch den Blutkreislauf im gesamten Körper verteilt, d. h. auch im Gehirn, wo er seine bekannte Rauschwirkung entfaltet.

Abgebaut wird der Alkohol zu ca. 90% in der Leber, wo er durch Enzyme umgewandelt wird. Der Rest wird unverändert über Niere und Lunge ausgeschieden. Der Blutalkoholgehalt nimmt pro Stunde um ca. 0,1 – 0,2 Promille ab.

 

Wirkung von Alkohol

Alkohol wirkt schon in geringen Dosen euphorisierend und senkt die Hemmschwelle – auch für riskantes Verhalten z. B. im Straßenverkehr. Aufmerksamkeit und Konzentration sind beeinträchtigt.

Bei weiterem Alkoholkonsum tritt der eigentliche Rausch auf, mit Gleichgewichts-, Orientierungs- und Sprechstörungen bis hin zum vollständigen Kontrollverlust. Die narkotisierende Wirkung von Alkohol bei steigender Blutalkoholkonzentration zeigt sich durch schwere Beeinträchtigung der Motorik und Benommenheit bis hin zum Tiefschlaf.

Die letzte und lebensbedrohende Phase ist das Koma. Bewusstseinsverlust, unkontrollierte Ausscheidungen und Atemlähmung können zum Tod führen.

 

Gesundheitliche Risiken durch Alkohol

Alkohol ist ein Zellgift und zu viel Alkohol kann krank machen. Zu den durch Alkohol verursachten Erkrankungen zählen u. a.:

  • Chronische Entzündungen der Magenschleimhaut
  • Lebensgefährliche Bauchspeicheldrüsenentzündungen
  • Krebs von Mund, Rachen, Speiseröhre, Leber und Dickdarm
  • Erkrankungen der Nerven und des Gehirns
  • Hoher Blutdruck, Übergewicht, Zuckerkrankheit
  • Alkoholabhängigkeit

Als riskanter Alkoholkonsum gilt eine tägliche Menge reinen Alkohols von 24 g für Männer und 12 g für Frauen. Empfohlen werden außerdem mindestens ein bis zwei alkoholfreie Tage in der Woche.

 

  • 1 Flasche Alkopop (275 ml, 5,6 Vol.-%)       12,3 g Alkohol
  • 1 Flasche Bier (330 ml, 4,8 Vol.-%)               12,7 g Alkohol
  • 1 Glas Wein (100 ml, 11 Vol.-%)                      8,8 g Alkohol
  • 1 Glas Tequila (20 ml, 38 Vol.-%)                    6,1 g Alkohol

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

www.bzga.de
www.drugcom.de
www.aktionswoche-alkohol.de (13. Juni bis 21. Juni 2015)

Film www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/quarks_und_co/videoquarkscoalkoholdieaeltestedrogederwelt100.html

Praxishilfe für Führungskräfte
www.aktionswoche-alkohol.de/fileadmin/user_upload/daten-fakten/broschuere_barmer.pdf